Geschichte Obstbrennerei

Die Geschichte der Kleinbrennerei ist direkt verbunden mit der des Alkohols.

Die zielgerichtete Herstellung von alkoholischen Getränken durch den Menschen begann

ca. 6000 v. Chr.

Der erste Rohstoff für diese berauschenden Getränke war vermutlich Wildbienenhonig, der in den damals üblichen Behältnissen wie Keramikkrügen oder Flaschenkürbissen lagerte.

Ca. 5500 v. Chr. entwickelte sich die gezielte Herstellung von alkoholischen Getränken aus Früchten.

 

Ca. (1000-1100 n. Chr) Die wohl berühmtesten "Erfindungen" aus dieser Zeit sind das Porzellan und das Schießpulver, aber auch der Hochprozentige Alkohol.

Einfache Destilliergeräte kannte man aus dem Arabischen Raum, wo ätherische Öle mit Wasserdampf aus Pflanzen für die Parfümherstellung verwendet wurden.

Im Wein wurde ein Stoff entdeckt der sich durch Hitze trennen ließ.


Dieses Destillat war auf Grund der Höhe des Alkoholgehaltes  brennbar. Die Erfindung ist den Alchemisten anzurechnen, sie nannten ihr aus Wein gewonnenes Destillat Aqua vitae (Wasser des Lebens.

 

Aufgrund der desinfizierenden Wirkung wurde Branntwein sowohl für innerliche als auch äußerliche Anwendung genutzt. Die Herstellung war Mönchen und Ärzten vorbehalten.

Ansätze mit Kräutern und Gewürzen steigerten die Wirkung zusätzlich.

 

Anfang des 16. Jahrhunderts verbreitete sich der Begriff Alkohol (aus dem Arabischen al ku hul - etwas außergewöhnlich Reines) immer mehr, zudem wurden die Geräte stetig weiterentwickelt wodurch größere Mengen hergestellt werden konnten.

 

Zur Förderung bäuerlicher Betrieb wurde die Erlaubnis Früchte zu Branntwein zu verarbeiten erteilt.

So erlaubte der Bischof von Straßburg, Kardinal Armand Gaston de Rohan, im Jahre 1726 sämtlichen Einwohnern und bäuerlichen Untertanen des Amtes Oberkirch, das Brennen von Kirschen zum Eigengebrauch.


Kaiser Wilhelm II. unterzeichnete am 26.Juli 1918 das erste Branntweinmonopolgesetz.
Diese bildet heute noch die Grundlage des deutschen Branntweinmonopols. Dieses Gesetz berücksichtigt auch die süddeutschen Klein- und Obstbrenner, denen ein Erzeugungskontingent von 300 Litern reinem Alkohol oder den sogenannten Stoffbesitzern ein Kontingent von 50 Litern reinem Alkohol zugesteht.

Diese Mengen dürfen, nach vorheriger Bezahlung der Branntweinsteuer, vom Erzeuger direkt verkauft werden.

Diese Maßnahme dient zusätzlich der Erhaltung des Streuobstanbaues der als ökologisch sehr wertvoll eingestuft wird.

Mit diesem Kontingent brennen wir auch heute noch unsere verschiedenen Destillate.